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Finanzlage KSC allgemein und alles zur KSC Aktie

19.05.2007 - 12:49 Uhr
Zitat von Emil_Enderle
Auf KSC.de findet ihr den kompletten JA der KGAA bzw. den Bericht des Wirtschaftsprüfers. Die kompletten Unterlagen sind als Anlage dabei, einschließlich des Lageberichts. Viel Spaß bei der Analyse.


oh je, dann möchte sicher wieder jemand Rückstellungen für den OK Vertrag bilden obwohl OK noch beim KSC beschäftigt ist und sein Gehalt weiterhin bezahlt wird augen-zuhaltengrins

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Bananen Verbot, aber sofort!
Zitat von garfi

Zitat von Emil_Enderle

Auf KSC.de findet ihr den kompletten JA der KGAA bzw. den Bericht des Wirtschaftsprüfers. Die kompletten Unterlagen sind als Anlage dabei, einschließlich des Lageberichts. Viel Spaß bei der Analyse.


oh je, dann möchte sicher wieder jemand Rückstellungen für den OK Vertrag bilden obwohl OK noch beim KSC beschäftigt ist und sein Gehalt weiterhin bezahlt wird augen-zuhaltengrins


Tatsächlich findet sich unter der Darstellung der Ertragslage im Lagebericht ein Passus zu Sondereffekten. Hier ist die Rede von einer Drohverlustrückstellung auf Grund personeller Veränderungen. Auf was die sich konkret bezieht ist unklar. Der Stichtag des JA liegt jedoch nach dem 1. April...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Emil_Enderle am 29.11.2023 um 16:30 Uhr bearbeitet
Hat jemand einen link?
https://www.ksc.de/index.php?id=1072

Runter scrollen. Siehe Jahresabschluss
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Emil_Enderle am 29.11.2023 um 17:53 Uhr bearbeitet
Zitat von Emil_Enderle
Zitat von garfi

Zitat von Emil_Enderle

Auf KSC.de findet ihr den kompletten JA der KGAA bzw. den Bericht des Wirtschaftsprüfers. Die kompletten Unterlagen sind als Anlage dabei, einschließlich des Lageberichts. Viel Spaß bei der Analyse.


oh je, dann möchte sicher wieder jemand Rückstellungen für den OK Vertrag bilden obwohl OK noch beim KSC beschäftigt ist und sein Gehalt weiterhin bezahlt wird augen-zuhaltengrins


Tatsächlich findet sich unter der Darstellung der Ertragslage im Lagebericht ein Passus zu Sondereffekten. Hier ist die Rede von einer Drohverlustrückstellung auf Grund personeller Veränderungen. Auf was die sich konkret bezieht ist unklar. Der Stichtag des JA liegt jedoch nach dem 1. April...

Das wird schon OK betreffen. Die genaue Höhe wird daraus aber nicht deutlich. Da ist halt das gesamte Gehalt von OK bzw. eine entsprechende Abfindung eingebucht. Das muss man so machen, wenn man Mitarbeitende freistellt.

Was es mit so einer Rückstellung auf sich hat, wird bspw. hier erklärt:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/rueckstellung-aufloesung-arbeitsverhaeltnis-33-freistellungsvereinbarung-verzicht-auf-arbeitsleistung_idesk_PI20354_HI13712673.html

Den JA muss ich mir vor der MGV auch nochmal genau anschauen. Vielleicht ergibt sich da ja noch die ein oder andere Frage (auch wenn ich selbst die nicht live stellen kann). Hatte bisher noch keine wirkliche Zeit dafür.

Wichtig ist immer zu bedenken: Das sind die Werte der letzten Saison.
Zitat von GTStar

Zitat von Emil_Enderle

Zitat von garfi

Zitat von Emil_Enderle

Auf KSC.de findet ihr den kompletten JA der KGAA bzw. den Bericht des Wirtschaftsprüfers. Die kompletten Unterlagen sind als Anlage dabei, einschließlich des Lageberichts. Viel Spaß bei der Analyse.


oh je, dann möchte sicher wieder jemand Rückstellungen für den OK Vertrag bilden obwohl OK noch beim KSC beschäftigt ist und sein Gehalt weiterhin bezahlt wird augen-zuhaltengrins


Tatsächlich findet sich unter der Darstellung der Ertragslage im Lagebericht ein Passus zu Sondereffekten. Hier ist die Rede von einer Drohverlustrückstellung auf Grund personeller Veränderungen. Auf was die sich konkret bezieht ist unklar. Der Stichtag des JA liegt jedoch nach dem 1. April...

Das wird schon OK betreffen. Die genaue Höhe wird daraus aber nicht deutlich. Da ist halt das gesamte Gehalt von OK bzw. eine entsprechende Abfindung eingebucht. Das muss man so machen, wenn man Mitarbeitende freistellt.

Was es mit so einer Rückstellung auf sich hat, wird bspw. hier erklärt:
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/rueckstellung-aufloesung-arbeitsverhaeltnis-33-freistellungsvereinbarung-verzicht-auf-arbeitsleistung_idesk_PI20354_HI13712673.html

Den JA muss ich mir vor der MGV auch nochmal genau anschauen. Vielleicht ergibt sich da ja noch die ein oder andere Frage (auch wenn ich selbst die nicht live stellen kann). Hatte bisher noch keine wirkliche Zeit dafür.

Wichtig ist immer zu bedenken: Das sind die Werte der letzten Saison.


Wenn die Drohverlustrückstellung OK betreffen würde, müsste es mMn einen Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung mit ihm geben:

"Zusätzlich zu den dargestellten Vereinbarungen bezüglich der Höhe einer Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Freistellung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt"

Eine Vereinbarung scheint es aber nicht zu geben, da OK ja auf Weiterbeschäftigung klagt. Wäre echt interessant zu wissen. Deshalb auf jeden Fall eine gute Frage für die HV.

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Bananen Verbot, aber sofort!

Dieser Beitrag wurde zuletzt von garfi am 29.11.2023 um 19:57 Uhr bearbeitet
Zitat von garfi

Wenn die Drohverlustrückstellung OK betreffen würde, müsste es mMn einen Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung mit ihm geben:

"Zusätzlich zu den dargestellten Vereinbarungen bezüglich der Höhe einer Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Freistellung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt"

Eine Vereinbarung scheint es aber nicht zu geben, da OK ja auf Weiterbeschäftigung klagt. Wäre echt interessant zu wissen. Deshalb auf jeden Fall eine gute Frage für die HV.

Guter Punkt - aber irgendetwas wird mit der Freistellung unterschrieben worden sein. Und damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Rückstellung. Aber ja, fragen kann man das.

Ist ja mit entlassenen Trainern etc. auch nicht anders. Daher wundert mich generell dieser "Aufruhr". Niemand stellt das Präsidium infrage, wenn ein Trainer gehen muss.
Zitat von GTStar
Zitat von garfi

Wenn die Drohverlustrückstellung OK betreffen würde, müsste es mMn einen Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung mit ihm geben:

"Zusätzlich zu den dargestellten Vereinbarungen bezüglich der Höhe einer Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Freistellung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt"

Eine Vereinbarung scheint es aber nicht zu geben, da OK ja auf Weiterbeschäftigung klagt. Wäre echt interessant zu wissen. Deshalb auf jeden Fall eine gute Frage für die HV.

Guter Punkt - aber irgendetwas wird mit der Freistellung unterschrieben worden sein. Und damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Rückstellung. Aber ja, fragen kann man das.

Ist ja mit entlassenen Trainern etc. auch nicht anders. Daher wundert mich generell dieser "Aufruhr". Niemand stellt das Präsidium infrage, wenn ein Trainer gehen muss.


Aus meiner Sicht gibt es viele bunte Szenarien, die dazu führen könnten.

Es gibt etwa Unternehmen, die sich einem freiwilligen Sozialausgleich verschrieben haben, der aber wiederum aufschiebende Bedigungen oder ausschließende Bedingungen beinhaltet.

Einfaches und recht gängiges Beispiel:

- auf eine Kündigung folgt eine automatische Abfindung aufgrund des Sozialausgleichs
- der Sozialausgleich beschreibt die Höhe der Kündigung (offen gemessen an Monatsgehalt in Relation zu den Arbeitsjahren)
- gleichzeitig beinhaltet der Sozialausgleich einen Passus, dass selbiger bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage erlischt (d.h. der Anspruch auf Abfindung geht verloren)

Das kann natürlich aber in unterschiedlichsten Formen ausformuliert und verklausuliert sein.

Auch ist es nicht unüblich, dass in einer Klage zur Wiedereinstellung das Gericht feststellt, dass eine Wiedereinstellung nicht möglich ist (etwa dann, wenn die Position bereits neu besetzt wurde). Dann wird über eine Abfindung vor dem Gericht gestritten, und die kann in so einem Fall saftig ausfallen.

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Nur der KSC!

"Und was bringt uns das jetzt in der Rückrunde?"
"In Summe wird jedoch mit einem Anstieg der liquiden Mittel gerechnet, insbesondere aufgrund von Fremdkapitalzuführungen"

Spekulatius zur Weihnachtszeit: Hört sich ja danach an, als ob es nun wirklich konkrete Gespräche mit einem Investor geben würde.

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Ironie ist meine Muttersprache, Sarkasmus mein Dialekt.

Karlsruher SC
San Francisco 49ers
Zitat von soulKSC
Zitat von GTStar

Zitat von garfi

Wenn die Drohverlustrückstellung OK betreffen würde, müsste es mMn einen Aufhebungsvertrag oder eine Vereinbarung mit ihm geben:

"Zusätzlich zu den dargestellten Vereinbarungen bezüglich der Höhe einer Abfindung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, kann in einem Aufhebungsvertrag auch eine Freistellung vereinbart werden. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt"

Eine Vereinbarung scheint es aber nicht zu geben, da OK ja auf Weiterbeschäftigung klagt. Wäre echt interessant zu wissen. Deshalb auf jeden Fall eine gute Frage für die HV.

Guter Punkt - aber irgendetwas wird mit der Freistellung unterschrieben worden sein. Und damit ergibt sich die Notwendigkeit einer Rückstellung. Aber ja, fragen kann man das.

Ist ja mit entlassenen Trainern etc. auch nicht anders. Daher wundert mich generell dieser "Aufruhr". Niemand stellt das Präsidium infrage, wenn ein Trainer gehen muss.


Aus meiner Sicht gibt es viele bunte Szenarien, die dazu führen könnten.

Es gibt etwa Unternehmen, die sich einem freiwilligen Sozialausgleich verschrieben haben, der aber wiederum aufschiebende Bedigungen oder ausschließende Bedingungen beinhaltet.

Einfaches und recht gängiges Beispiel:

- auf eine Kündigung folgt eine automatische Abfindung aufgrund des Sozialausgleichs
- der Sozialausgleich beschreibt die Höhe der Kündigung (offen gemessen an Monatsgehalt in Relation zu den Arbeitsjahren)
- gleichzeitig beinhaltet der Sozialausgleich einen Passus, dass selbiger bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage erlischt (d.h. der Anspruch auf Abfindung geht verloren)

Das kann natürlich aber in unterschiedlichsten Formen ausformuliert und verklausuliert sein.

Auch ist es nicht unüblich, dass in einer Klage zur Wiedereinstellung das Gericht feststellt, dass eine Wiedereinstellung nicht möglich ist (etwa dann, wenn die Position bereits neu besetzt wurde). Dann wird über eine Abfindung vor dem Gericht gestritten, und die kann in so einem Fall saftig ausfallen.


Also eine Freistellung kann auch einseitig sein; dabei muss man auch beachten dass OK ja eine befristeten Vertrag hat und man ihn mit Ausnahme der Prämien nach wie vor bezahlt. Wer frägt bei der HV?

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